Ein Geliebter Mensch ist verstorben. Was nun?

Hier eine kurze Anleitung was zu tun ist:

Es tut mir leid, dass du mit diesem schwierigen Thema konfrontiert bist. Wenn jemand verstorben ist, gibt es viele rechtliche und organisatorische Schritte, die zu erledigen sind. Hier ist eine detaillierte Liste von Aufgaben, die du erledigen solltest, wenn du erfahren hast, dass jemand gestorben ist.

1. Sofortige Schritte nach dem Tod:

  • Feststellen des Todes: Falls der Tod zu Hause oder in einer privaten Umgebung stattgefunden hat und nicht bereits von einem Arzt festgestellt wurde, muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod offiziell bestätigt und den Todesschein ausstellt.

  • Benachrichtigung der nächsten Angehörigen: Informiere die engen Familienmitglieder oder Personen, die dem Verstorbenen nahestanden, über den Tod.

  • Benachrichtigung der Polizei (falls erforderlich): Falls der Tod unerwartet oder nicht natürlich war (z.B. bei einem Unfall oder Verdacht auf ein Verbrechen), muss die Polizei benachrichtigt werden.

2. Organisatorische Aufgaben und Bestattung:

  • Bestatter beauftragen: Wende dich an ein Bestattungsunternehmen, um die Bestattung zu organisieren. Der Bestatter kann dir bei allen notwendigen Formalitäten helfen, wie dem Transport des Verstorbenen und der Wahl der Bestattungsart (Beerdigung, Feuerbestattung etc.).

  • Bestattungswunsch des Verstorbenen prüfen: Falls der Verstorbene Wünsche für seine Bestattung hinterlassen hat (z.B. in einem Testament oder einer Patientenverfügung), überprüfe diese und leite sie an den Bestatter weiter.

  • Sterbeurkunde beantragen: Der Bestatter wird dir in der Regel dabei helfen, die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen. Diese ist notwendig für viele weitere rechtliche Schritte.

3. Rechtliche Schritte und Dokumente:

  • Testament überprüfen: Wenn ein Testament vorliegt, solltest du dieses finden und sicherstellen, dass es den rechtlichen Anforderungen entspricht (notariell beglaubigt oder von Zeugen unterschrieben). Ggfs. kann das Testament zu Hause, beim Notar oder beim Amtsgericht hinterlegt sein. Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

  • Erbschein beantragen: Wenn kein Testament vorliegt, kann es notwendig sein, beim Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen, um die Erben rechtlich zu legitimieren. Dieser wird benötigt, um auf Bankkonten oder Immobilien des Verstorbenen zuzugreifen.

  • Nachlassverzeichnis erstellen: Mache eine Liste aller Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Bankkonten, Immobilien, Versicherungen, Schulden). Dies ist notwendig, um die Erbschaft ordnungsgemäß abzuwickeln.

4. Finanzielle und administrative Aufgaben:

  • Konten des Verstorbenen sperren: Setze dich mit der Bank des Verstorbenen in Verbindung und lasse seine Konten sperren. Banken benötigen dafür in der Regel die Sterbeurkunde und gegebenenfalls einen Erbschein.

  • Schulden und laufende Verträge prüfen: Überprüfe, ob der Verstorbene noch laufende Verträge hatte (z.B. Mietverträge, Versicherungen, Abonnements). Diese müssen gekündigt oder übertragen werden. Achte darauf, alle Schulden des Verstorbenen zu begleichen.

  • Steuererklärung für den Verstorbenen: Ein Steuerberater sollte konsultiert werden, um die Steuererklärung für das Jahr des Todes einzureichen und mögliche Erbschaftssteuer zu klären.

5. Benachrichtigungen und Formalitäten:

  • Versicherungen informieren: Informiere alle relevanten Versicherungen (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung), dass der Versicherte verstorben ist. Achte darauf, dass alle Ansprüche korrekt abgewickelt werden.

  • Gesundheits- und Pflegeversicherungen benachrichtigen: Melde den Tod auch der Kranken- und Pflegeversicherung des Verstorbenen.

  • Rentenversicherung: Wenn der Verstorbene Rentenansprüche hatte (z.B. Altersrente), muss die Deutsche Rentenversicherung informiert werden.

  • Behörden benachrichtigen: Melde den Tod bei verschiedenen Behörden wie:

    • Einwohnermeldeamt (für die Abmeldung des Verstorbenen)

    • Kfz-Zulassungsstelle (falls der Verstorbene ein Auto besaß)

    • Steuerbehörde (für die Versteuerung der Erbschaft und die Steuererklärung des Verstorbenen)

6. Nach dem Tod – Aufteilung des Nachlasses:

  • Erbschaft abwickeln: Nachdem der Erbschein vorliegt, können die Erben das Erbe antreten. Dies kann die Verteilung des Vermögens (z.B. Immobilien, Geld, Wertgegenstände) und die Begleichung der Schulden umfassen.

  • Testament vollstrecken: Falls ein Testament vorhanden ist, muss der oder die Testamentsvollstrecker/in sicherstellen, dass die Wünsche des Verstorbenen in Bezug auf die Verteilung des Nachlasses erfüllt werden.

7. Psychologische Unterstützung:

  • Trauerbegleitung: Der Verlust eines geliebten Menschen kann eine enorme emotionale Belastung darstellen. Es kann hilfreich sein, Unterstützung durch Trauerbegleiter oder eine psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.

  • Gemeindliche und religiöse Unterstützung: In vielen Gemeinden bieten religiöse Institutionen auch Unterstützung bei der Trauerbewältigung an. Diese können auch bei der Planung einer Trauerfeier helfen.

8. Spezielle Überlegungen für internationale Fälle:

  • Erbschaft im Ausland: Wenn der Verstorbene im Ausland lebte oder dort Vermögenswerte hatte, kann es notwendig sein, sich mit einem Anwalt für internationales Erbrecht oder ein konsularisches Büro in Verbindung zu setzen, um die Erbschaftsangelegenheiten zu klären.

Zusammenfassung:

Es gibt viele Aufgaben, die im Falle eines Todes erledigt werden müssen. Neben der emotionalen Belastung ist es wichtig, sich systematisch um die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Aspekte zu kümmern. Es kann sinnvoll sein, professionelle Hilfe (z.B. durch Anwälte, Steuerberater oder Bestattungsunternehmen) in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß erledigt wird.

 

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